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Recht & Pflichten

Energieausweis beim Verkauf: Was Eigentümer wissen sollten

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Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, kommt am Energieausweis nicht vorbei. Er gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und hilft Interessenten, verschiedene Immobilien miteinander zu vergleichen.

Wann ein Energieausweis Pflicht ist

Die Regeln zum Energieausweis standen bisher im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Im Sommer 2026 wurde es in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt. Die Pflichten beim Verkauf und bei der Vermietung gelten weiterhin.

Beim Verkauf und bei der Vermietung müssen Sie Interessenten den Energieausweis oder eine Kopie davon spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Das kann auch durch einen gut sichtbaren Aushang geschehen. Nach Abschluss des Kaufvertrags bzw. des Mietvertrags wird der Ausweis oder eine Kopie unverzüglich an den Käufer oder Mieter übergeben.

Für einige Gebäude gelten Ausnahmen, zum Beispiel für bestimmte Baudenkmäler. Ob Ihr Haus darunter fällt, klären wir gern mit Ihnen.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Liegt bereits ein Energieausweis vor, wenn eine Immobilie in Zeitung oder Internet angeboten wird, müssen bestimmte Angaben daraus in der Anzeige stehen:

  • die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis),
  • der Wert des Endenergiebedarfs bzw. des Endenergieverbrauchs,
  • der wesentliche Energieträger für die Heizung,
  • bei Wohngebäuden das Baujahr,
  • bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse.

Fehlen diese Angaben, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Als Makler achten wir bei jeder Anzeige darauf, dass alles vollständig ist.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  • Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Berechnung. Grundlage sind die Bausubstanz, also etwa Dach, Wände und Fenster, sowie die Heizungsanlage. Das Ergebnis ist unabhängig davon, wie die Bewohner heizen.
  • Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Er hängt daher auch vom Heizverhalten der bisherigen Bewohner ab.

Welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist, hängt unter anderem vom Baujahr, der Zahl der Wohnungen und dem energetischen Zustand ab. Ein Energieberater oder ein anderer berechtigter Aussteller kann Ihnen sagen, welche Variante in Ihrem Fall infrage kommt.

Wie lange ein Energieausweis gilt

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf dem Dokument. Ist Ihr Ausweis abgelaufen oder haben Sie noch keinen, sollten Sie ihn rechtzeitig vor dem Start der Vermarktung beantragen.

Neue Regeln ab 2027

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ändern sich zum 1. Januar 2027 einige Vorgaben rund um den Energieausweis. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit gültig. Wenn Sie einen Verkauf oder eine Vermietung planen, sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, was für Ihre Immobilie gilt und worauf Sie achten sollten.

Schuster-Immobilien, Telefon 02921 52801, E-Mail schuster-immob@web.de

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